Mutter- und Vaterschaft, Obsorge und Unterhalt

Kindschaftsrecht

Das Kindschaftsrecht ist ein Begriff aus dem und somit Teil des österreichischen Familienrechts. Es regelt die Beziehungen zwichen Eltern und Kind aus rechtlicher Sicht. Die Förderung des Kindeswohles steht im Mittelpunkt des Kindschaftsrechts und kommt bei Fragen zum Unterhalt und zur Obsorge zum Tragen.
Unsere Kanzlei berät und vetritt Klienten unter anderem bei Fragen oder im Rechtsstreit bezüglich dieser Rechtsgebiete, und, zudem, auch in heiklen Umständen wie Kindesabnahmen oder Kindesentführung.

Mutter und Vater

Grundsätzlich richten sich die Rechtsfolgen von kindschaftrechtlichen Beziehungen nach der Frage, wer Mutter und Vater des Kindes sind. Mit modernen technischen Möglichkeiten ist die Feststellung der Vaterschaft mit 99,9 % Wahrscheinlichkeit feststellbar, Fragen zur Feststellung der Mutterschaft treten in der Regel nicht auf.

Unterhalt

Hinsichtlich des Wohls des Kindes müssen Eltern zur Deckung der angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner individuellen Eigenschaften (Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten) anteilig beitragen. Grundsätzlich ist die Unterhaltspflicht auch eine Frage des Einkommens, das heißt, dass der Unterhalt bei höherem Einkommen höher ist als bei niedrigem Einkommen. Die Unterhaltsfrage ist aber praktisch nur dann relevant, wenn das Kind getrennt von einem Elternteil oder den Eltern lebt, etwa im Fall einer Scheidung und Trennung.