Mutter- und Vaterschaft, Obsorge und Unterhalt
Kindschaftsrecht
Das Kindschaftsrecht ist ein Begriff aus dem und somit Teil des österreichischen Familienrechts. Es regelt die Beziehungen zwichen Eltern und Kind aus rechtlicher Sicht.
Die Förderung des Kindeswohles steht im Mittelpunkt des Kindschaftsrechts und kommt bei Fragen zum Unterhalt und zur Obsorge zum Tragen.
Unsere Kanzlei berät und vetritt Klienten unter anderem bei Fragen oder im Rechtsstreit bezüglich dieser Rechtsgebiete, und, zudem, auch in heiklen Umständen wie Kindesabnahmen oder Kindesentführung.
Unsere Kanzlei berät und vetritt Klienten unter anderem bei Fragen oder im Rechtsstreit bezüglich dieser Rechtsgebiete, und, zudem, auch in heiklen Umständen wie Kindesabnahmen oder Kindesentführung.