Rechtsvertretung in den Gebieten Verwaltungsrecht, Strafrecht und Zivilrecht.

Rechtsgebiete

Neben den Kernkompetenzen Familienrecht und Fremdenrecht berät und vertritt die Kanzlei Tutus in den Rechtsgebieten Strafrecht, Verwaltungsrecht und Allgemeines Zivilrecht.

Wie in den einzelnen Unterseiten auf unserer Homepage im Detail ausgeführt, übernehmen wir im Allgemeinen Zivilrecht die Rechtsvertretung in Angelegenheiten, die unter das Ehegesetz, das Bestandsrecht und das Kindschaftsrecht fallen. Im Fremdenrecht unterstützen wir u.a. Mandanten, die einen Aufenthalt in Österreich anstreben, im Wege der Familien-zusammenführung das Niederlassungsrecht als Familienangehörige geltend machen oder Ausländer, die in Österreich einer Beschäftigung nachgehen wollen.

Im Strafrecht, das für Verfahrensbeteiligte sehr belastend sein kann, vertreten wir Beschuldigte und Opfer vor Gericht und Staatsanwaltschaft.

Im Verwaltungsrecht setzen wir uns vor Behörden und Gerichten für verschiedene Belange ein, die an uns herangetragen werden.