Strafgesetze und Strafprozessordnung

Strafrecht
In strafrechtlichen Angelegenheiten vertritt die Kanzlei Tutus verfahrensbeteiligte Personen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, im Hauptverfahren und der Hauptverhandlung, sowie im Berufungsverfahren. Nach rechtskräftigem Abschluss eines Verfahrens besteht zudem die Möglichkeit des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens, welcher mit Fachkenntnis und Erfahrung gestellt werden sollte.

Strafverfahren können sich generell sehr negativ auf die weitere Gestaltung des Lebens eines Beschuldigten oder Verurteilten auswirken, insbesondere dann, wenn eine Haftstrafe im Raum steht. Beschuldigte in Strafverfahren sind sich oft nicht der Tatsache bewusst, dass strafrechtliche Verurteilungen langfristige zivilrechtliche oder andere rechtliche Folgen mit sich bringen können. Da man als Beschuldigter im Strafverfahren professionell arbeitenden Einrichtungen wie der Staatsanwaltschaft und dem Gericht gegenüber steht, sollte man das Ergebnis des Verfahrens nicht dem Zufall überlassen.

Vertretungsbereiche im Strafrecht


Unsere Kanzlei vertritt Mandanten bei gegen das Vermögen gerichteten Delikten (Betrug, Untreue), bei Vergehen und Verbrechen nach dem Suchtmittelgesetz (SMG), Delikten gegen die Ehre (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung) sowie in Verfahren wegen Gefährdung von Leib und Leben. Zudem sind wir im Jugendstrafrecht tätig.