Als Anwältin fühle ich mich meinen Mandanten gegenüber dazu verpflichtet, das in mich gesetzte Vertrauen zu verdienen.

Mag. Nuray Tutus-Kirdere
Die Qualität der anwaltlichen Vertretung ist stets geprägt von den Werten, die ein Anwalt/eine Anwältin vertritt. Als Anwältin ist es mir wichtig, hochwertige juristische Arbeit zu leisten, bei der ich meine langjährige Erfahrung einbringen kann. Zur Qualitätsarbeit zählt für mich die klare Formulierung von ausgereiften Gedanken.

Ich würde mich selbst als weltoffen und dynamisch beschreiben und gehe an meine Aufgaben mit Einsatzfreude, Intuition und Kampfgeist heran. Besonderen Wert lege ich auf den gesunden Gerechtigkeitssinn, sowie auf das Verständnis des kulturellen Backgrounds jeder Person.


Beruflicher Werdegang

1990 – 1995 Handelsakademie der Wiener Kaufmannschaft
1995-2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Uni Wien
Sommer 1993 Ferialpraktikum bei Creditanstalt und bei Nordstern ColoniaMärz 2011
Sommer 1995 Hotel Regina
SS 1996 Studenjob bei Nordstern
WS 2000 bis SS 2001 Stundenjob bei RA Engin-Deniz & Reimitz
WS 2001 bis SS 2002 Rechtspraktikantin bei Gericht
WS 2002 bis SS 2005 Rechtsanwaltsanwärterin bei Dr. Wilhelm Mährenhorst
Rechtsanwaltsprüfung 2008
SS 2009 bis WS 2010 Rechtsanwaltsanwärterin bei Dr.Herbert Laimböck
Jänner 2010 bis Dezember 2010, Rechtsanwaltsanwärterin bei Ing.Mag.Dr. Roland Hansély
Selbständige Rechtsanwältin seit Dezember 2010
März 2011 - Gründung der eigenen Kanzlei gemeinsam mit ständigem Kooperationspartner Dr. Manfred Hollenberger, gemeinsame Zusammenarbeit insbesondere in den Gebieten Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsstrafrecht, sowie Liegenschaftserwerb.

Grundsätze

Als Anwältin fühle ich mich den Interessen meiner Mandanten verpflichtet. Eine Person unbefangen zu vertreten heißt, alles im Rahmen der Gesetze und standrechtlich erlaubten Regeln für den Mandanten zu tun. Zudem spielen Energie, Fleiß und Einsatz eine wichtige Rolle, weil die mentale Grundhaltung ein Wegweiser zum Erfolg ist. Denkt man drüber nach, wie man dem Klienten helfen kann, so findet man leichter den Weg zum Erfolg.

Klienten

Im Familienrecht vertreten wir Personen, wenn es um Scheidung, Partnerschaft, Erbschaft oder allgemeine zivilrechtliche Angelegenheiten geht. Im Fremdenrecht können wir aufgrund unserer Sprachkenntnisse Personen und Personengruppen mit unterschiedlichen Migrationshintergrund vertreten. Die anwaltliche Vertretung bieten wir im Fremdenrecht in deutscher und türkischer Sprache an. Zudem können wir uns auch in englischer und französischer Sprache mit Mandanten verständigen. Andere Rechtsgebiete, in denen wir tätig sind, sind das Strafrecht und Verwaltungsrecht.